Studentinnen und Studenten der St.Galler Hochschulen sollen wo möglich in den kommenden Wochen über digitale Kanäle am Studium teilnehmen können. Dies empfehlen das Gesundheits- und das Bildungsdepartement. Damit soll die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
Ziel ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Ein Mittel dazu ist der Einsatz digitaler Kommunikationsmöglichkeiten, wo ein Zusammenkommen nicht zwingend ist. Dazu gehören Vorlesungen. Diese sollen die Hochschulen im Kanton St.Gallen digital zugänglich machen. Somit erhalten die Studentinnen und Studenten die Wahl, ob sie vor Ort oder aus der Ferne an der Vorlesung teilnehmen möchten. Die Hochschulen haben sich in den vergangenen Tagen auf diese Umstellung vorbereitet und die technischen Voraussetzungen für das sogenannte «Distance Learning» geschaffen. Die Regierung unterstützt die Umstellung.
Nicht davon betroffen sind die Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen. Kinder und Jugendliche gehören wie Studierende nicht zu besonders gefährdeten Personen. Während aber Studierende mehrheitlich nicht mehr zuhause wohnen und somit nicht zwingend einen engen Kontakt zu Personen über 65 Jahren haben, ist dies bei Kindern und Jugendlichen anders. Ein digitaler Unterricht in der Volksschule würde bedeuten, dass viele Kinder von ihren Grosseltern betreut würden. Da Personen über 65 Jahren zu einer Risikogruppe gehören, ist aus Sicht des Gesundheits- und des Bildungsdepartementes das Risiko einer Ansteckung dieser Personen zu hoch. Die Massnahme wäre somit weder wirksam noch verhältnismässig. Gleiches gilt, wenn arbeitstätige Eltern ihre Kinder betreuen müssten.
Auswirkungen auf Wirtschaft mildern
Das Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden respektive die Einschränkungen bei Veranstaltungen mit unter 1000 Teilnehmenden hat Auswirkungen auf die Wirtschaft. Dazu kommen krankheitsbedingte Ausfälle von Arbeitnehmenden und die Verhaltensanweisung des Bundesamtes für Gesundheit. Dieses rät, Abstand zu halten, bei Fieber, Husten und Atembeschwerden zuhause zu bleiben und bei Möglichkeit von zuhause aus zu arbeiten. Das alles führt in etlichen Branchen zu Umsatzeinbussen.
Das Volkswirtschaftsdepartement setzt sich auf nationaler, interkantonaler und kantonaler Ebene und in Absprache mit den Branchenverbänden dafür ein, die Auswirkungen des Coronavirus für die Arbeitnehmenden sowie die Unternehmerinnen und Unternehmer zu mildern. Eine Möglichkeit dazu ist die Kurzarbeit. Sie ist ein praxiserprobtes Instrument zur Bewältigung von temporären Krisen auf dem Arbeitsmarkt. Die Massnahme hilft den Unternehmen dabei, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und so Arbeitsplätze zu erhalten. Das Volkswirtschaftsdepartement prüft Anträge für Kurzarbeit umgehend und berücksichtigt dabei die aktuelle Lage. Derzeit haben rund 30 Unternehmen Kurzarbeit vorangemeldet. Es ist mit einem weiteren Anstieg der Gesuche zu rechnen.
Krise koordiniert bewältigen
Weil die Bemühungen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, nicht nur das Gesundheitsdepartement betreffen, ist seit Beginn des Jahres der Kantonale Führungsstab (KFS) als Koordinationsgremium tätig. Die Entscheidungskompetenzen verbleiben bei den sachlich zuständigen Behörden. Im KFS nehmen Expertinnen und Experten aus allen betroffenen Fachgebieten der Verwaltung Einsitz. Dazu gehören auch die Gemeinden, die Spitäler, weitere Institutionen des Gesundheitswesens, das Grenzwachtkorps oder die Kantonspolizei. In der Bewältigung der besonderen Lage sind somit alle Departemente und Partner gefordert.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage im Kanton St.Gallen finden Sie unter: www.sg.ch/coronavirus