Kinder und Jugendliche in familiären oder anderen Krisensituationen brauchen oft sehr kurzfristig einen sicheren Ort für eine begrenzte Aufenthaltszeit. Künftig bieten dies für den ganzen Kanton zwei Notunterkünfte an. Die Leistungen umfassen Betreuung und Tagesstruktur sowie Krisenintervention für die Altersgruppe bis sechs Jahre und für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren. Die neuen Angebote lösen das «Schlupfhuus» ab, das am 31. März 2020 seine Türen schliesst.
Per 1. April 2020 starten im Kanton St.Gallen zwei neue Angebote, die schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen ein temporäres, stationäres Zuhause bieten können. Nachdem im Frühling 2019 die Stiftung Ostschweizer Kinderspital im Einvernehmen mit dem Kanton beschlossen hatte, das «Schlupfhuus» per Ende März 2020 zu schliessen, wurden zwei neue Angebote durch andere private Trägerschaften aufgebaut. Die Regierung hat sie als Notunterkünfte anerkannt, nachdem das Departement des Innern die Bewilligungen zum Betrieb der stationären Notfallplätze erteilte. Mit deren Start Anfang April 2020 ergibt sich ein nahtloser Übergang vom bestehenden «Schlupfhuus» zu den neuen Angeboten.
Notunterkunft für Kinder und Jugendliche
Der St.Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene hat eine Notunterkunft (NUK) für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Altersjahr aufgebaut, die unmittelbar gefährdet sind. Zum Startzeitpunkt stehen fünf Plätze zur Verfügung, bei Bedarf können kurzfristig auch mehr Plätze bereitgestellt werden. Die stationäre Einrichtung bietet neben der Notaufnahme eine betreute Wohngruppe mit Tagesstruktur sowie Kriseninterventionen an. In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen familiären Bezugssystem, Behörden und externen Fachstellen übernimmt die Unterkunft zudem die Fallkoordination. Ein Aufenthalt ist für maximal drei Monate möglich. In Notsituationen kann die Unterkunft über die Telefonnummer 071 525 00 05 kontaktiert werden.
Notfall- und Kriseninterventionsplätze für Säuglinge und Kleinkinder
Die Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St.Gallen (GHG) bietet neu Notfall- und Kriseninterventionsplätze für Säuglinge und Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren an, die unmittelbar gefährdet sind. Das Angebot wurde aufgebaut, weil ein wachsender Bedarf an Notfallplätzen für diese Altersgruppe festgestellt wurde. Damit wird eine Versorgungslücke geschlossen. Über das Jahr hinweg wird mit einem durchschnittlichen Bedarf von weniger als einem Platz gerechnet. Die betrieblichen Rahmenbedingungen der Einrichtung ermöglichen die notfallmässige Aufnahme von bis zu drei Kleinkindern gleichzeitig. Die stationäre Einrichtung bietet neben der Notaufnahme ebenfalls eine betreute Wohnsituation mit Tagesstruktur sowie Krisenintervention an. In Zusammenarbeit mit dem familiären Bezugssystem, Behörden und externen Fachstellen übernimmt die Unterkunft zudem die Fallkoordination. Der Aufenthalt eines Kleinkindes soll in der Regel nicht länger als vier Wochen dauern. In Notsituationen kann die Unterkunft über die Telefonnummer 071 242 08 90 kontaktiert werden.
Rund um die Uhr offen
Beide Angebote sind während 365 Tagen 24 Stunden geöffnet und können jederzeit notfallmässig schutzbedürftige Kinder aufnehmen. Um für Kinder und Jugendliche einen möglichst hohen Schutz gewährleisten zu können, wird der Standort der Notfallunterkünfte nicht öffentlich bekannt gegeben. Hilfesuchende erhalten rund um die Uhr über die beiden Telefonnummern Zugang zum Angebot. Die vom Amt für Soziales im Evaluations- und Aufbauprozess gesetzten Rahmenbedingungen sorgen für eine hohe Qualität der Betreuung. Neben dem stationären Notfallangebot stellen weiterhin verschiedene Dienstleistungsanbietende der Familienpflege (DAF) ergänzend spezialisierte Pflegefamilien zur Verfügung, die sich zur familiären Unterbringung in Notsituationen eignen.
«Schlupfhuus» stellt Betrieb ein
Die bisher von der Stiftung Ostschweizer Kinderspital betriebene Notunterkunft «Schlupfhuus» startete 2002 in St.Gallen mit acht Notfallplätzen. Sie hat vielen schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen einen zeitlich begrenzten sicheren Platz und die nötige Unterstützung zur Gestaltung der näheren Zukunft geboten. Für diesen wertvollen und unermüdlichen Einsatz für Kinder und Jugendliche in Notsituationen bedankt sich die Regierung bei der Leitung, dem Betreuungsteam und der Trägerschaft ausdrücklich. Bis 31. März 2020 bleibt das «Schlupfhuus» Anlaufstelle für die stationäre Notunterbringung von Kindern und Jugendlichen und gewährleistet in Zusammenarbeit mit den neuen Anbietenden den nahtlosen Übergang.