Ab 2. März 2020 stellt der Kanton St.Gallen als einer der ersten Kantone die Ausländerausweise für EU/EFTA-Staatsangehörige im Kreditkartenformat aus. Die bisherigen Ausländerausweise im Papierformat haben ausgedient und weichen einem modernen, sicheren und langlebigen Ausweis.
Im Kanton St.Gallen sind rund 70'000 Papierausweise für EU/EFTA-Staatsangehörige im Umlauf. Sämtliche dieser Ausweise behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit. Ein neuer Ausweis wird nur bei der erstmaligen Erteilung, bei einer Ausweisverlängerung sowie beispielsweise im Falle eines Umzugs oder einer Heirat erstellt.
Die bisherigen Ausländerausweise für EU/EFTA-Staatsangehörige sind nicht mehr zeitgemäss. Eine Umstellung hat schweizweit bis Mitte 2021 zu erfolgen. Nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Pilotprojekt (Ausweise G - Grenzgänger) seit letztem November hat sich der Kanton St.Gallen entschlossen, die restlichen Bewilligungskategorien (L - Kurzaufenthalt, B - Jahresaufenthalt und C - Niederlassung) umgehend einzuführen.
Die Kategorien N (Asylsuchende) und F (vorläufig Aufgenommene) werden zu einem späteren, noch nicht bestimmten Zeitpunkt umgestellt.
Fälschungssicherheit wird verbessert
Der neue Ausländerausweis für EU/EFTA-Staatsangehörige enthält im Gegensatz zum biometrischen Ausländerausweis für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige keinen Micro-Chip. Es werden nur Gesichtsbild und Unterschrift erfasst, welche auf dem Ausweis abgebildet werden. Trotzdem wird mit dem neuen Ausweis die Fälschungssicherheit wesentlich erhöht.
Die Gesuche werden wie bis anhin in den Gemeinden über die Einwohnerämter eingereicht. Neu wird jedoch kein Passfoto mehr benötigt. Die Modernisierung macht es notwendig, dass alle betroffenen Personen ihre Daten zentral bei der Ausweisstelle in St.Gallen erfassen. Aufgrund der Umstellung rechnet die Ausweisstelle ab März 2020 bis zu einer Verdoppelung der Kunden.
Die Gebühren für EU/EFTA-Bürger bleiben grundsätzlich unverändert bei 65 Franken pro Ausweis. Hinzu kommt neu die Gebühr für den eingeschriebenen Postversand von fünf Franken.
Moderner und einfacher
Der neue Ausländerausweis wird für alle Beteiligten eine Erleichterung sein. Nebst einem zeitgemässen Format wird beispielsweise bei einem Umzug innerhalb des Kantons St.Gallen kein neuer Ausweis mehr ausgestellt. Bei einer Mutation wie z.B. einer Heirat muss lediglich ein neuer Ausweis produziert werden; das Bild und die Unterschrift bleiben während fünf Jahren gültig.
Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.migrationsamt.sg.ch.