Für die Zeit der Frühlingsferien übernehmen die Gemeinden die Verantwortung für die subsidiäre Betreuung der Schulkinder von der Schule. Dies hat die Regierung heute entschieden und ist mit den Gemeinden so im Vorfeld vereinbart worden. Sie tut das für den Fall, dass der Bundesrat das Verbot des Präsenzunterrichts über den 19. April 2020 hinaus verlängert. Mit dem heute gefällten Entscheid erhalten die Lehrpersonen Zeit, um den Fernunterricht für die Zeit nach den Frühlingsferien vorzubereiten.
In den vergangenen Wochen und bis zu den Frühlingsferien waren die Lehrpersonen verpflichtet, die Betreuung jener Schulkinder sicherzustellen, die nicht durch die Eltern betreut werden können. Die Lehrpersonen konnten das tun, weil bis zu den Ferien der Fernunterricht noch nicht konsequent lernzielorientiert erfolgt ist, sondern sich schwergewichtig auf die Vertiefung der bereits angeeigneten Lerninhalte beschränkt hat.
Nach den Frühlingsferien werden die Schulen den Fernunterricht jedoch intensivieren. Ziel ist es, auch neue Inhalte zu lehren. Dies bedingt eine intensive Vorbereitung durch die Lehrpersonen, wofür sie vor allem die Frühlingsferien nutzen müssen. Die Lehrpersonen können daher in den beiden Wochen der Frühlingsferien nicht mehr hauptverantwortlich Betreuungsaufgaben übernehmen.
Die subsidiäre Betreuung wird den Kantonen durch den Bund vorgeschrieben. Die Regierung hat daher mit Verordnungsrecht bestimmt, dass in den Frühlingsferien die politischen Gemeinden die Verantwortung für das entsprechende Angebot zu übernehmen haben. Sie sprechen sich mit den Schulen ab. Diese Handhabung ist im Vorfeld mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten abgesprochen worden. Wo Bedarf besteht und die vorrangige Unterrichtsvorbereitung es zulässt, können sich unter dem Lead der politischen Gemeinden auch Lehrpersonen für die Betreuung einsetzen lassen.