Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen werden ab sofort zu Hause Aufgaben lösen oder via Fernstudium am Unterricht teilnehmen. Das Bildungsdepartement leitet in Zusammenarbeit mit den Schulen die dazu nötigen Schritte ein, nachdem der Bundesrat heute den Präsenzunterricht bis zum 4. April 2020 verboten hat. Zudem sind alle Veranstaltungen mit über 100 Personen bis Ende April verboten.
Der Bundesrat hat heute einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekanntgegeben, insbesondere auch für jene Personen, für die das Coronavirus ein hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Die Regierung unterstützt die Entscheide des Bundesrates, ist sich aber bewusst, dass die Massnahmen einen grossen Eingriff in die Freiheit jeder und jedes Einzelnen darstellen. Es geht für die Regierung dabei um die Solidarität.
Umsetzung des Verbots des Präsenzunterrichts
So hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er den Präsenzunterricht auf allen Stufen bis zum 4. April 2020 aussetzt. Schulschliessungen sind eine Notmassnahme: Sie können nur pragmatisch und mit gewissen Qualitätseinbussen kompensiert werden. Grundsätzlich bleibt die Lern- und Lehrpflicht aber bestehen. Sie wird erfüllt, soweit es zumutbar ist.
Wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden können, zeigt sich in der folgenden Übersicht: