Ab sofort müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen mit über 150 Personen online ein Formular ausfüllen. Das Gesundheitsdepartement wägt auf Basis der gemachten Angaben das Risiko der Veranstaltung ab. Für Anlässe mit unter 150 Personen kann der Veranstalter oder die Veranstalterin selber eine Risikoabwägung vornehmen.
Der Bundesrat hatte am 28. Februar 2020 entschieden, dass für Veranstaltungen mit unter 1000 Personen eine Risikoabwägung durch den Veranstalter und den Kanton vollzogen werden muss. Ab sofort steht im Kanton St.Gallen hierfür ein Formular auf der Website www.sg.ch/coronavirus zur Verfügung. Dort müssen beispielsweise Angaben zur Anzahl Teilnehmenden, zur Veranstaltungsart und dem Veranstaltungsort gemacht werden. Die Angaben werden anschliessend durch das Kantonsarztamt geprüft. Es wägt das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus an der Veranstaltung ab. Aufgrund dieser Empfehlung sind Veranstaltungen entweder erlaubt oder sollen abgesagt werden.
Regelungen für Veranstaltungen mit unter 150 Personen
Wer eine Veranstaltung mit unter 150 Personen plant, muss das Formular nicht ausfüllen. Hingegen muss der Veranstalter oder die Veranstalterin die Vorgaben des Gesundheitsdepartementes einhalten. Diese sind:
- Stellen Sie bei den Eingängen zu Ihrer Veranstaltung entsprechende Hinweise auf und machen Sie auch auf die Hygienemassnahmen aufmerksam. Auf der Website des BAG und des Kantons sind Vorlagen zu finden.
- Fragen Sie bei der Eingangskontrolle bei den Teilnehmenden mit Hilfe einer einfachen Liste nach, ob die Teilnehmenden in letzten 14 Tagen in einem betroffenen Gebiet gemäss BAG waren (Gebiete sind auf der Website des BAG aufgeführt). Falls ja, sollen diese Teilnehmenden wieder nach Hause gehen.
- Fragen Sie bei der Eingangskontrolle die Teilnehmenden, ob sie Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden zeigen. Falls ja, sollen sie wieder nach Hause gehen.
- Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen nicht teilnehmen. Dazu zählen Personen über 65 Jahre und Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen oder Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
- An Veranstaltungen soll auf engen Kontakt wie zum Beispiel das Tanzen verzichtet werden.
- Passen Sie wenn möglich die räumlichen Verhältnisse an. Prüfen Sie auch die Verschiebung nach draussen. Mehr Platz bedeutet weniger Risiko.
- Machen Sie Ihre Gäste – sofern möglich - im Vorfeld per E-Mail auf diese Empfehlungen aufmerksam. Betroffene Teilnehmende sollen zu Hause bleiben. Gäste mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden sollen ebenfalls zu Hause bleiben.
Veranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben gemäss Bundesrat bis mindestens zum 15. März 2020 verboten.
Das Gesundheitsdepartement passt die Weisung an, weil das Bundesamt für Gesundheit gestern seine Empfehlungen im Umgang mit Veranstaltungen geändert hat.
Neue Präventionsmassnahme: Abstand halten
Das Bundesamt für Gesundheit hat heute zudem ein neues Merkblatt zu den Präventionsmassnahmen publiziert. Neu ist, dass man Abstand halten soll zueinander. Damit sollen vor allem ältere Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden, da das Virus bei ihnen einen stärkeren Verlauf nehmen kann.
Der Kanton rät:
- Wer für Personen mit chronischer Erkrankung oder mit geschwächtem Immunsystem einkaufen kann, soll dies diesen Personen anbieten.
- Wer Sitzungen auch per Video- oder in einer Telefonkonferenz führen kann, soll dies tun.
- Wer Sitzungen mit Direktkontakt durchführt, soll wenn möglich grössere Räume reservieren, um auch bei Sitzungen Abstand halten zu können.
Abstand halten ist vor allem als Schutz der Risikogruppen wichtig. Dazu zählen Personen ab 65 Jahren und Personen, die eine Vorerkrankung haben. Kinder stellen keine Risikogruppe dar. Da sie aber das Virus übertragen können, sollen sie enge Kontakte mit Risikogruppen vermeiden.