Die Erfolgsrechnung des Kantons St.Gallen weist für das Jahr 2019 einen Ertragsüberschuss von 118,4 Millionen Franken aus. Das Ergebnis fällt um knapp 107 Millionen Franken besser aus als budgetiert. Nach Ausklammerung der ausserordentlichen Positionen liegt der operative Ertragsüberschuss bei 239,3 Millionen Franken und damit um rund 213 Millionen Franken über dem Budget. Die Kosten der Corona-Krise sollen finanzpolitisch abgesichert werden.
Ein Grund für das bessere Ergebnis sind wie in den Vorjahren die Kantonssteuern. Diese lagen um 58 Millionen Franken über dem Budget. Zudem fiel die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) um 32,4 Millionen Franken besser aus als budgetiert. Gleichzeitig erhielt der Kanton 16,1 Millionen Franken mehr an Verrechnungssteuern. Der Anteil an den Bundessteuern lag um 10,3 Millionen Franken über dem Budget. Weiter konnten Mehrerträge im Bereich Wasser und Energie von 8,4 Millionen Franken und in der Berufsbildung von 6,5 Millionen Franken verzeichnet werden.
Bei der innerkantonalen Hospitalisation resultierten gegenüber dem Budget ebenfalls positive Effekte von 26 Millionen Franken. So fielen insbesondere die Beiträge an die Spital- und Psychiatrieverbunde sowie an das Ostschweizer Kinderspital deutlich tiefer aus. Zudem ergibt sich im Bereich des öffentlichen Verkehrs eine Entlastung von 11,1 Millionen Franken. Tiefer als budgetiert ausgefallen sind auch der Personalaufwand des Gesamtkantons, der Aufwand bei der individuellen Prämienverbilligung, bei den Fachhochschulen und bei der IT-Bildungsoffensive.
Ausserordentliche Effekte auf der Aufwandseite
Den verschiedenen Mehrerträgen und Entlastungen stehen vor allem zwei ausserordentliche Aufwandpositionen gegenüber. Zum einen sind dies die Wertberichtigungen auf den Darlehen der Spitalverbunde 2 und 4 sowie die vollständige Wertberichtigung der Beteiligung am Spitalverbund 2. Diese ausserordentlichen Wertberichtigungen belaufen sich im Rechnungsjahr 2019 auf insgesamt 93,8 Millionen Franken.
Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung der Aktiven wurden auch die Beteiligungen und Darlehen der Spitalverbunde überprüft. Grundlage für die Überprüfung bildeten dabei die Jahresabschlüsse der Spitalverbunde sowie das Planungsszenario «4plus5 mit GWL/Optimierungsmassnahmen», auf welchem auch die von der Regierung am 24. Februar 2020 verabschiedete Spitalvorlage basiert. Darin vorgesehen sind Sanierungsbeiträge an die Spitalverbunde 2 und 4. Die bestehenden Darlehen im Umfang dieser Sanierungsbeiträge beziehungsweise der vorgesehenen Umwandlungen von Fremdkapital in Eigenkapital können nicht mehr als werthaltig eingestuft werden. Gemäss dem Vorsichtsprinzip ist eine ausserordentliche Wertberichtigung von insgesamt 78 Millionen Franken angezeigt. In der Folge wurde auch die Beteiligung am Spitalverbund 2 in der Höhe von 15,8 Millionen Franken vollständig wertberichtigt.
Zum anderen resultiert im Bereich der individuellen Prämienverbilligung ein ausserordentlicher Aufwand von 14,9 Millionen Franken aus der Umstellung auf die periodengerechte Gegenwartsverbuchung bei der Erstattung von Verlustscheinforderungen aus uneinbringlichen Krankenkassenprämien an die Krankenversicherer. Diese Umstellung erfolgt mit Blick auf den Wechsel der Zuständigkeit zu den Gemeinden.
Anstieg der Staatsquote
Bereinigt um saldoneutrale, nicht ausgabenwirksame sowie ausserordentliche Positionen nimmt der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr um 95 Millionen Franken zu, was einem bereinigten Aufwandwachstum von 2,6 Prozent entspricht. Das Wachstum des bereinigten Aufwands liegt damit zwar unter dem im Budget erwarteten Wert von 3,1 Prozent, ist jedoch höher als das für 2019 erwartete Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent. Für das Rechnungsjahr 2019 resultiert somit eine höhere Staatsquote. Zur Beurteilung der Entwicklung der Staatsquote ist jedoch stets ein mehrjähriger Betrachtungszeitraum nötig. So waren beispielsweise die Staatsquoten der Rechnungsjahre 2017 und 2018 stabil und rückläufig.
Die Zunahme des bereinigten Aufwands ist hauptsächlich auf die höheren Staatsbeiträge bei den Ergänzungsleistungen, den universitären Hochschulen, im öffentlichen Verkehr und im Bereich Integration zurückzuführen. Zudem erhöhten sich die ordentlichen Abschreibungen sowie der Personal- und Sachaufwand. Dem steht insbesondere bei den Passivzinsen ein tieferer Aufwand gegenüber.
Nettoinvestitionen im Rahmen Vorjahr, jedoch tiefer als budgetiert
Die Nettoinvestitionen haben gegenüber dem Vorjahr um knapp 7 Millionen Franken abgenommen und liegen rund 73 Millionen Franken unter dem für das Jahr 2019 budgetierten Wert. Die Gründe dafür sind verschiedene Projektverzögerungen beziehungsweise ein späterer Realisierungsbeginn bei diversen Bauvorhaben, Mehreinnahmen aus Bundesbeiträgen, tiefere Nettoinvestitionen bei den technischen Einrichtungen, tiefere Investitionsbeiträge und verzögerte oder tiefere Gewährung von Darlehen. Demgegenüber stehen höhere Ausgaben im Strassenbau sowie eine Mehrbelastung aus der Kapitalerhöhung der St.Galler Kantonalbank.
Wieder leichtes Nettovermögen
Der Kanton St.Gallen weist aufgrund des erneut positiven Ergebnisses nach 6 Jahren wieder ein leichtes Nettovermögen von knapp 4 Millionen Franken aus. Im Vorjahr resultierte noch eine Nettoverschuldung von 42,9 Millionen Franken. Die Nettoschuld I (Verwaltungsvermögen abzüglich Eigenkapital) ist ein Mass für die Verschuldung der öffentlichen Hand. Im Rechnungsjahr 2019 hat das Eigenkapital stärker zugenommen als das Verwaltungsvermögen, weshalb die Nettoverschuldung abnimmt und neu ein Nettovermögen resultiert. Dem Verwaltungsvermögen von 1'362,2 Millionen Franken steht ein Eigenkapitalbestand von 1'366,1 Millionen Franken gegenüber.
Eigenkapitalbasis wird weiter gestärkt
Das freie Eigenkapital nimmt gegenüber dem Vorjahr im Umfang des erzielten Ertragsüberschusses zu und weist per Ende 2019 einen Bestand von 873,2 Millionen Franken aus. Das besondere Eigenkapital, das für steuerliche Entlastungen und die Förderung von Gemeindevereinigungen verwendet werden darf, weist am Jahresende 2019 unverändert einen Bestand von 264,4 Millionen Franken aus. Das gesamte verwendbare Eigenkapital beträgt per Ende 2019 somit 1'137,6 Millionen Franken.
Das weitere Eigenkapital nimmt im Rechnungsjahr 2019 um rund 30,4 Millionen Franken ab und weist per Ende 2019 einen Bestand von 228,5 Millionen Franken aus. Diese Eigenkapitalkategorie umfasst zweckgebundene Verpflichtungen aus Spezialfinanzierungen und Globalkreditinstitutionen.
Finanzpolitische Beurteilung und Ausblick
Mit dem erfreulichen Ergebnis 2019 wird der Konsolidierungskurs der letzten Jahre fortgesetzt und die Eigenkapitalbasis weiter gestärkt. Insgesamt zeigt sich, dass die Regierung und die Verwaltung mit den beschlossenen Budgetkrediten umsichtig und haushälterisch umgegangen sind. Der Kanton St.Gallen steht per Ende 2019 finanziell auf einem gesunden Fundament.
Die finanziellen Herausforderungen sind jedoch gross und haben sich mit Blick auf die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus und der vom Bundesrat erklärten «ausserordentlichen Lage» zusätzlich massiv verschärft. Die finanziellen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und den Kantonshaushalt können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. In Kombination mit den bereits in der Finanzplanung 2021–2023 berücksichtigten Mindereinnahmen aus der Umsetzung der Steuervorlage und dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich, den finanziellen Auswirkungen aus der Spitalvorlage, der hohen Belastungen des Haushalts aus den beschlossenen Investitionen und der weiterhin hohen Dynamik bei den Staatsbeiträgen werden die erheblichen anstehenden Herausforderungen in aller Deutlichkeit sichtbar. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan weisen die Planjahre 2021 bis 2023 operative Defizite von knapp 160 Millionen bis rund 173 Millionen Franken aus. Darin noch nicht berücksichtigt ist der Auftrag des Kantonsrates an die Regierung, für das Budget 2021 eine Senkung des Steuerfusses von fünf Prozentpunkten vorzulegen.
Finanzpolitische Absicherung der Kosten der Corona-Krise
Vor diesem Hintergrund ist ein robuster Eigenkapitalbestand von wesentlicher Bedeutung. Die finanziellen Mittel für die notwendigen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und der damit einhergehenden Herausforderungen sind im Kanton St.Gallen vorhanden. In diesem Zusammenhang hat die Regierung in ihrer Medienorientierung vom 24. März 2020 angekündigt, dem Kantonsrat zu beantragen den Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals anzupassen. Gleichzeitig soll dem besonderen Eigenkapital die Sonderausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für das Jahr 2019 in der Höhe von rund 80 Millionen Franken zugewiesen werden. Damit wird der finanzpolitische Spielraum zur Bewältigung der Corona-Krise gesichert. Die dabei von der Regierung vorgesehenen Massnahmen wirken rasch und ergänzen das Unterstützungsprogramm des Bundes gezielt. Ausserdem wird die Corona-Krise sowohl auf der Aufwand- wie auch auf der Ertragsseite des Kantonshaushalts negative Auswirkungen haben.