Bei Zuckenriet SG (Gemeinde Niederhelfenschwil) wurden drei Schafe getötet und fünf Schafe verletzt. Die Schafhalter wurden sofort alarmiert.
Am vergangenen Samstag erhielt der kantonale Wildhüter eine Meldung, dass in einem Schafstall mehrere Schafe tot oder verletzt seien. Vor Ort bestätigte sich schnell, dass ein Wolf der Täter war. Der Wolf drang erneut in einen gedeckten Offenstall direkt auf dem Hof neben einer Strasse ein. Drei Schafe waren bereits tot, drei weitere mussten aufgrund ihrer schweren Verletzungen getötet werden, zwei weitere wiesen Bisswunden auf. Eine montierte Fotofalle vor dem Hof lichtete am Sonntagmorgen um 7 Uhr einen ausgewachsenen Wolf ab.
Bereits im Laufe des Samstags wurden die Schafhalter im Fürstenland mittels SMS-Alarmdienst informiert.
Seit dem 22. Dezember 2019 ist dies der sechste Angriff eines Wolfes im Grenzgebiet der Kantone St.Gallen und Thurgau. Das letzte Mal griff der Wolf vor einer Woche bei Rossrüti (Gemeinde Wil, SG) an und tötete ein Lamm. Die Distanz zwischen beiden Angriffen liegt bei 8.5 km. Aufgrund des Schadenbilds und der geringen Distanz der Fälle geht man von demselben Wolf aus.
Obwohl das Verhalten eines Wolfes, der mehrfach Schafe in geschützten Laufställen reisst, aussergewöhnlich und problematisch ist, lässt das gültige eidgenössische Jagdgesetz im Moment keinen Abschuss zu. Der Kanton kann eine Abschussbewilligung gegen einzelne Wölfe erteilen, wenn die Schadensschwelle bezüglich der Anzahl gerissener Nutztiere überschritten wurde. Das revidierte Bundesjagdgesetz sieht einen Abschuss solcher Schaden stiftenden Wölfe vor, die ein problematisches und auffälliges Verhalten aufweisen. Gegen dieses Jagdgesetz wurde das Referendum ergriffen.