Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am vergangenen Donnerstag im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus den «Public Health Emergency of International Concern» ausgerufen. Dies bedeutet, dass eine gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite besteht. Die Schweiz verfolgt die Situation aufmerksam und passt ihre Massnahmen fortlaufend an. Der Kanton St.Gallen ist mit den Bundesbehörden in stetem Kontakt und hat sein Gesundheitssystem auf die Versorgung von Verdachts- und Erkrankungsfällen vorbereitet.
Bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des neuen Coronavirus (2019-nCoV) in China können die nationalen und die kantonalen Behörden auf die Erfahrungen aus den vergangenen Epidemien zurückgreifen. Nachdem zudem die Aufgabenteilung und der Informationsfluss zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der letzten Revision des Epidemiengesetzes geklärt wurden, ist die systematische Zusammenarbeit etabliert.
Die St.Galler Kantonsärztin Dr. med. Danuta Reinholz arbeitet über das Kantonsarztamt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den anderen Kantonen eng zusammen. Während das Bundesamt für Gesundheit für die Ausarbeitung und Kommunikation von Richtlinien und Verhaltensanweisungen verantwortlich ist, liegt deren Umsetzung in der Verantwortung der Kantone.
Vorgehen im Kanton St.Gallen klar definiert
Im Kanton St.Gallen ist das Vorgehen bei Auftreten von Verdachtsfällen zwischen der niedergelassenen Ärzteschaft, der Klinik für Infektiologie und Spitalhygiene des Kantonsspitals St.Gallen und dem Kantonsarztamt klar definiert. Personen, die sich in den vorhergehenden 14 Tagen in China aufgehalten haben und grippale Symptome entwickeln, müssen sich bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin telefonisch melden. In Zusammenarbeit mit den Spezialistinnen und Spezialisten der Klinik für Infektiologie und Spitalhygiene am Kantonsspital St.Gallen werden anschliessend diagnostische und therapeutische Massnahmen evaluiert und in die Wege geleitet.
Personen, die aus China zurückehren und keine Symptome haben, dürfen nach der Reise regulär der beruflichen Tätigkeit nachgehen und die Schule besuchen.
Hotline für die Bevölkerung aktiviert
Das Bundesamt für Gesundheit betreibt eine Hotline, die der ganzen Bevölkerung der Schweiz zur Verfügung steht. Neben der allgemeinen Hotline wird eine separate Hotline für Reisende angeboten.
Die Coronaviren stellen eine Virenfamilie dar. Gewöhnliche Coronaviren verursachen meistens milde Erkältungssymptomatik mit Husten und Schnupfen. Bestimmte Coronaviren können aber auch schwere Infektionen der unteren Atemwege verursachen, und zu Lungenentzündungen führen. Das neue Coronavirus scheint bei einem Teil der Patienten mit einem schwereren Verlauf einherzugehen. Todesfälle traten allerdings bisher vor allem bei Patientinnen und Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten. Die Übertragung des neuen Coronavirus von Mensch zu Mensch findet wie bei der Grippe über Tröpfchen beim Husten und Niesen statt.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt. Den besten Schutz vor über Tröpfchen übertragbaren Krankheiten stellt eine gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten dar. Diese Massnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit sinnvoll.
Hotline für die Bevölkerung: 058 463 00 00
Hotline für Reisende: 058 464 44 88
(Täglich von 8 bis 18 Uhr)
Informationsseite des Bundesamtes für Gesundheit: www.bag.admin.ch