Der Kanton St.Gallen braucht neue Deponien. Und er braucht neue Standorte, wo Gestein abgebaut werden kann. Die Richtplan-Anpassung 20 verfolgt beide Ziele. Bis am 30. April 2020 liegt der Entwurf in allen Gemeinden öffentlich auf und ist im Internet verfügbar. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.
Für die Richtplan-Anpassungen werden ehemalige Abbaustandorte nach zum Teil längeren Unterbrüchen wieder in Betrieb genommen. Einige der Abbaustandorte schaffen dabei Raum, um unverschmutzten Aushub und Inertstoffe zu deponieren.
Drei Standorte für Gesteinsabbau
Einer dieser Standorte ist der ehemalige Steinbruch Campiun in der Gemeinde Sevelen, er soll den Betrieb wieder aufnehmen und erweitert werden. Geplant ist der Abbau von Hartgestein. Der Standort liegt innerhalb des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Das Abbauvorhaben von Hartgestein ist andererseits von nationalem Interesse. Deshalb mussten Schutz- und Nutzungsinteressen gegeneinander abgewogen werden. Der Abbau beeinträchtigt die Landschaft und die Lebensräume massgeblich und auf längere Zeit. Doch mit einer sorgfältigen Rekultivierung und Endgestaltung lassen sich ökologisch wertvolle Strukturen wiederherstellen.
Nebst dem Abbau ist in der bestehenden Grube und im Erweiterungsgebiet eine Deponie für unverschmutzen Aushub und Inertstoffe geplant. Der Abbaustandort und die Deponie werden im Richtplan festgesetzt.
In Oberriet, am Westabhang des Blattenbergs, ist früher im Gebiet Rehag ein Steinbruch betrieben worden. Auch hier ist die Rohstoffgewinnung wieder vorgesehen. Danach soll der Hang mit unverschmutztem Aushub und Inertstoffen aufgefüllt werden. In Bollingen im Sandsteinbruch Lehholz schliesslich wird ein Naturbaustein gewonnen, bekannt als Bollinger Sandstein. Geplant ist hier eine unterirdische Erweiterung des bestehenden Abbaus.
Deponieraum bleibt gefragt
Das Angebot für Deponieraum hält nicht Schritt mit der unverändert grossen Menge von unverschmutztem Aushub und Inertstoffen. In den nächsten Jahren müssen zwingend neue Deponien in Betrieb genommen oder bestehende erweitert werden. Sechs Deponiestandorte werden für die Aufnahme in den Richtplan beantragt. Dies sind die Standorte Sittewald in Amden, Weid in Gossau, Meggenhus und Wisental in Mörschwil, Wannewis in Waldkirch sowie Schollberg in Wartau. Die Deponie Wisental in Mörschwil ist für die Engpassbeseitigung St.Gallen vorgesehen. Im Rahmen der Engpassbeseitigung St.Gallen sind Tunnelbauten geplant. Die Deponie in Mörschwil wird diesen Aushub aufnehmen.
Beim Deponiestandort Ruodiweid in Kaltbrunn haben vertiefte Abklärungen gezeigt, dass eine wirtschaftlich tragbare Erschliessung kaum machbar ist. Der Standort wird aus dem Richtplan gestrichen.
Richtplan wird jährlich angepasst
Der Entwurf der Richtplan-Anpassung 20 liegt bis am 30. April 2020 in allen Gemeinden auf. Ab sofort können die Vernehmlassungsunterlagen beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen bezogen werden. Ebenso sind der Entwurf und weitere Grundlagen im Internet veröffentlicht: www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplan-Anpassungen.
Mit dem Richtplan zeigt die Regierung die Ziele auf, die sie in der räumlichen Entwicklung des Kantons verfolgt. Durch die jährlichen Anpassungen können die Bedürfnisse der Gemeinden zeitgerecht aufgenommen werden.