Der Bundesrat hat heute entschieden, dass Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis zum 15. März 2020 verboten sind. Der Kanton St.Gallen definiert nun die Kriterien für weitere Veranstaltungen. Er verzichtet auf ein Bewilligungsverfahren. Dafür stellt er Kriterien auf, die die Veranstalterinnen und Veranstalter einhalten müssen.
So dürfen Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn:
- sich an der Veranstaltung gleichzeitig weniger als 1000 Personen aufhalten;
- der Veranstalter sicherstellt, dass keine Personen aus den Risikogebieten gemäss dem BAG stammt. Die Risikogebiete sind auf der Website des BAG (bag.admin.ch) aufgeführt.
Werden diese Kriterien eingehalten, können die Veranstaltungen mit unter 1000 Personen im Kanton St.Gallen stattfinden. Bei Unklarheiten hilft das Kantonsarztamt weiter. Dieses ist unter der Mailadresse info.kantonsarztamt@sg.ch zu erreichen.