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Publiziert am 19.02.2020 17:50 im Bereich Allgemein
Der Kantonsratssaal im Regierungsgebäude

Der Kantonsrat St.Gallen tagte vom 17. bis 19. Februar im Regierungsgebäude in St.Gallen

Die Beschlüsse vom Mittwoch, 19. Februar 2020: 

  • Der Kantonsratspräsident beendet die Februarsession.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den IV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE (34.19.03). Es geht um den Beitritt zur teilrevidierten IVSE, die eine Anpassung an das revidierte Sorgerecht vorsieht.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (27.19.03). Es geht um die zeitgemässe Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates. Der Kantonsrat lehnt einen Antrag auf Ratsreferendum ab.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Gesamtabstimmung den XIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.19.02). Es geht um die zeitgemässe Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) (24.19.04). Es geht um die Gewährung des Durchführungsrechts von Geldspielen für Swisslos auf dem Gebiet der Deutschschweizer Kantone.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) (24.19.03). Es geht um den Beitritt zum GSK, das die Schaffung einer interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde vorsieht.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (22.19.08). Es geht um die kantonale Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung im Bereich des Lotteriewesens.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den XIII. Nachtrag zum Polizeigesetz (22.19.07). Es geht um die Verbesserung der Massnahmen gegen häusliche Gewalt, die Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung, die Aktualisierung der Datenschutznormen der Kantonspolizei und das Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Motion «Leistungsabbau in den Regionen bis zum demokratischen Beschluss stoppen» (42.20.01). Die Motionäre ziehen die Motion zurück.
  • Der Kantonsrat tritt auf das Standesbegehren «Solidarische Lösung im Flüchtlingswesen» (41.19.01) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Einzige Lesung des X. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter (23.19.02). Es geht darum, die Bandbreite für die Zahl der Richterinnen und Richter am Kreisgericht Wil auszudehnen und damit die Flexibilität zu schaffen, bei künftig steigender Geschäftslast den Stellenplan aufstocken zu können. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein und erlässt den X. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter (23.19.02).
  • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern:
    • Leistungen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (51.19.111).


  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Betrieb einer Notunterkunft für Kinder und Jugendliche» (42.19.31) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Einzige Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 (23.19.03). Es geht um die Genehmigung der strategischen Ziele und Aufgaben des Kantons zugunsten der Kultur für die nächsten acht Jahre.
    • Der Kantonsrat erlässt den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 (23.19.03).
    • Ein Auftrag, der die Regierung verpflichten will, ein Prozent des ordentlichen Staatshaushalts für die Kulturförderung einzusetzen, wird abgelehnt.
    • Ein Antrag, der vorsieht, die Kulturlastenausgleichsgelder in die Kultur zurückfliessen zu lassen, wird abgelehnt.
    • Die Anträge der vorberatenden Kommission zur Finanzierung der Aufwände der Kantonsarchäologie werden abgelehnt.
    • Der Kantonsrat lehnt den Antrag der vorberatenden Kommission, das Klanghaus Toggenburg als kantonalen Kulturstandort zu bestimmen, ab. Er folgt damit dem Antrag der Regierung.


  • Erste Lesung des IX. Nachtrags zum Ergänzungsleistungsgesetz (22.19.10). Es geht um eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Mehrkosten für angepasste barrierefreie Wohnungen mit gesicherter Betreuung (betreutes Wohnen) über die Ergänzungsleistungen. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, die die Zuständigkeit der Standortgemeinde für den Bedarfsausweis vorsieht.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der vorsieht, dass Wohnungen grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet sind .


  • Der Kantonsrat erledigt drei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes:
    • Perspektiven für den öV der Ostschweiz und der Agglomeration St.Gallen (51.19.104);
    • Konsequentes Vorgehen gegen Lohndumping (51.19.115);
    • Bessere Anbindung an den Fernverkehr (51.19.118).


  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Demokratie braucht Medienvielfalt» (42.19.32) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat erledigt sechs Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Baudepartementes:
    • Rückbau von ungenutzter Bausubstanz ausserhalb der Bauzone (51.19.94);
    • Berufsschüler für mehr Klimaschutz – Nimmt der Kanton die Sorgen zu wenig ernst? (51.19.93);
    • Umbau der AXPO-Holding: Verbleib von Wasserkraft und Netz in Schweizer Hand (51.19.92);
    • Ohne Strom geht es nicht – es drohen im Winter ernsthafte Stromausfälle (51.19.89);
    • Deutliche Verbesserungen sind möglich, die Regierung ist gefragt (51.19.88);
    • Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs auf Kantonsstrassen: Lange Umsetzungsfristen gefährden die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (51.19.86).


  • Das Postulat «Der Kanton St.Gallen rüstet sich für autonom fahrende Fahrzeuge» (43.19.19) wird zurückgezogen.
  • Der Kantonsrat heisst das Postulat «Baugesuchsverfahren straffen» (43.19.18) gut. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung. 
  • Der Kantonsrat wandelt die Motion «Baudenkmäler aus dem Schutz entlassen» (42.19.36) in ein Postulat um. Er tritt auf das Postulat mit geändertem Wortlaut ein und heisst es gut. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Erste Lesung des Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz (22.19.11). Es geht um eine Anpassung der Übergangsbestimmung, damit die Gemeinden ihre Ortsplanung mittels Teilzonenplänen weiterentwickeln können, noch bevor ihre Ortsplanung gesamthaft an das neuen Planungs- und Baugesetz angepasst ist. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.
  • Fortsetzung der ersten Lesung des VI. Nachtrags zum Energiegesetz (22.19.09). Es geht um die Anpassung des Gesetzes an den Stand der Technik und die Harmonisierung zwischen den Kantonen.
    • Ein Antrag, zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten vorzunehmen, wird an die vorberatende Kommission zurückgewiesen.
    • Der Kantonsrat weist Art. 12e mit Aufträgen an die vorberatende Kommission zurück.


  • Die zweite Lesung des VII. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (27.19.03) verläuft diskussionslos. Es geht um die zeitgemässe Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates.
  • Die zweite Lesung des XIII. Nachtrags zum Polizeigesetz (22.19.07) verläuft diskussionslos. Es geht um die Verbesserung der Massnahmen gegen häusliche Gewalt, die Erweiterung der erkennungsdienstlichen Behandlung, die Aktualisierung der Datenschutznormen der Kantonspolizei und das Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund.
  • Kantonsratspräsident Daniel Baumgartner-Flawil eröffnet den dritten Sitzungstag. Die Session wird heute abgeschlossen.

 

 

Die Beschlüsse vom Dienstag, 18. Februar 2020:

  • Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Der Sessionsmittwoch beginnt um 08.30 Uhr.
  • Erste Lesung des VI. Nachtrags zum Energiegesetz (22.19.09). Es geht um die Anpassung des Gesetzes an den Stand der Technik und die Harmonisierung zwischen den Kantonen. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.
    • Die Spezialdiskussion wird am Mittwoch fortgeführt.
    • Der Kantonsrat berät Art. 12c vor Art. 10. Ein Antrag, am geltenden Recht zu energetische Vorschriften für beheizte Freibäder festzuhalten, wird abgelehnt. Ein Antrag, der die Bewilligungspflicht für alle beheizten Bäder regeln will, und zwar unterschiedlich für Freiluftbäder und Hallenbäder, wird abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, die energetischen Vorschriften auf beheizte Schwimmbäder auszudehnen und inhaltlich zu erweitern. Damit sind die Anträge zu Art. 10 hinfällig.
    • Ein Antrag, der vorsieht, die Produktion von erneuerbaren Energien neu gesetzlich zu regeln, wird abgelehnt.
    • Der Kantonsrat weist Art. 5c zurück an die vorberatende Kommission.
    • Ein Antrag, der die Energieversorger von Gemeinden und Städten verpflichten will, Wärme und Warmwasser aus erneuerbaren Energiequellen im Energiecontracting anzubieten, wird abgelehnt.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der die Wärmeversorgung durch CO2-arme Energieträger vorsieht. Zwei Anträge, die Festhalten am Entwurf der Regierung fordern, werden abgelehnt.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der erhöhte Anforderungen an die Energienutzung auf Neubauten beschränken möchte. Zwei Anträge, die Festhalten am Entwurf der Regierung fordern, werden abgelehnt.
    • Ein Antrag, der die Anforderungen an Bauten und Anlagen, wie von der Regierung vorgeschlagen, auch auf diejenigen im Eigentum von Gemeinden anwenden will, wird abgelehnt. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der vorberatenden Kommission.
    • Zwei Anträge, die Festhalten am Entwurf der Regierung fordern, den Endverbrauch von Energiequellen aus dem Kanton St.Gallen zu erhöhen, werden abgelehnt. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der vorberatenden Kommission auf Aufhebung der Bestimmung.


  • Der Kantonsrat erledigt zwei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bildungsdepartementes:
    • Fach Ethik, Religion und Gemeinschaft nur noch durch die Schule erteilen (51.19.49)
    • Weihnachtslieder von der Adventsfeier gestrichen – Traditionen erhalten (51.19.117).


  • Der Kantonsrat berät die Motion «Weihnachtsfeiern gehören zu unserem christlich-kulturellen Erbe» (42.19.38). Er tritt auf die Motion nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat heisst die Motion «Flächendeckende Betreuungsangebote für Kinder im Volksschulalter» (42.19.37) mit geändertem Wortlaut gut. Dieser sieht eine Angebotspflicht der Schulträger für eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung ab dem Eintritt in den Kindergarten vor. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung. Ein Antrag auf einen alternativen Wortlaut wird abgelehnt.
  • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei:
    • Vorarlberg zum Kanton St.Gallen? Klingt gut (51.19.87).


  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Klosterplatz schützen anstatt kommerzialisieren» (42.19.27) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Einzige Lesung der Strategie der Aussenbeziehungen 2020 (40.19.03). Es geht um die Information Ende Amtsdauer über die Strategie der Aussenbeziehungen und deren Umsetzung. Im Rückblick wird auf die Umsetzung der thematischen Schwerpunkte Medizin, Bildung, Tourismus, Innovation, Standortmarketing, Sicherheit, Raumplanung/Verkehr sowie Kultur eingegangen. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von «Strategie der Aussenbeziehung» (40.19.03).
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der Berichterstattung seiner Vertretung in Interkantonalen Legislativkonferenz (Herbsttagung 2019; ILK; 83.19.05).
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der Berichterstattung seiner Vertretung in der in der Internationalen Parlamentarischen Bodensee-Konferenz (Herbsttagung 2019; IBK; 83.19.01).
  • Erste Lesung des VII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates (27.19.03). Es geht um die zeitgemässe Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf des Präsidiums.
  • Einzige Lesung des XIX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.19.02). Es geht um die zeitgemässe Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Kantonsrates. Ein Antrag, der für Mitglieder des Kantonsrates ein Ostwind-Abonnement zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs vorsieht, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der Kommission, auch ausserhalb des Sitzungstage des Kantonsrates stattfindende Fraktionssitzungen zu entschädigen. Das Präsidium hatte die Anträge der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
  • Einzige Lesung des XVII. Nachtrags zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.18.01). Es geht den Antrag der Rechtspflegekommission, die Wiederwahl in eine ständige Kommission nach Ablauf der Amtszeit ohne Unterbrechung zuzulassen. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission und tritt auf die Vorlage nicht ein. Die Rechtpflegekommission hatte das nicht bestritten.
  • Der Kantonsrat heisst die Motion «Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes klären» (42.19.41) gut. Die Regierung hatte die Gutheissung der Motion beantragt. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Erste Lesung des Nachtrags zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz; 22.18.04). Es geht um den Antrag der Rechtspflegekommission, den Kantonsrat, seine Kommissionen und die Parlamentsdienste vom Anwendungsbericht des Öffentlichkeitsgesetzes auszunehmen. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission und tritt auf die Vorlage nicht ein. Die Rechtpflegekommission hatte das nicht bestritten.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit von einer Interpellation. Die Interpellanten ziehen die Dringlichkeit zurück:
    • Spitalfinanzen: Es ist fünf nach zwölf (51.20.02).


  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit von einer Motion; die Regierung bestreitet die Dringlichkeit. Der Kantonsrat erklärt folgende Motion für dringlich:
    • Leistungsabbau in den Regionen bis zum demokratischen Beschluss stoppen (42.20.01).


  • Kantonsratspräsident Daniel Baumgartner-Flawil eröffnet den zweiten Sitzungstag.

 

Die Beschlüsse vom Montag, 17. Februar 2020: 

  • Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
  • Ersten Lesung des XIII. Nachtrags zum Polizeigesetz (22.19.07). Es geht um die Spezialdiskussion von Art. 50quater zum Verbot von Veranstaltungen, die nicht mit der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung vereinbar sind. Der Kantonsrat hatte den Artikel in der Novembersession zur erneuten Beratung an die Vorberatende Kommission zurückgewiesen.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der eine Unterscheidung von Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und privaten Veranstaltungen vorsieht. Er wurde von der Regierung nicht bestritten.
    • Einem Antrag, die Zuständigkeit in der Stadt St.Gallen der Stadtpolizei zuzuweisen, wird zugestimmt.


  • Der Kantonsrat erledigt zwei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes
    • Meldestelle für Missbräuche – gibt es auch hier Missstände? (51.19.114);
    • Automatischer Informationsaustausch (AIA) auch im Inland? (51.19.105).


  • Die Motion «Erhöhung der Wahlbeteiligung» (42.19.40) wird zurückgezogen.
  • Der Kantonsrat tritt auf die Motion «Unterstützungspflichtige Eltern fair besteuern» (42.19.39) nicht ein. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Bericht «Langfristige Finanzperspektiven 2019» (33.20.04A). Es geht um einen kurzen Rückblick auf die Arbeiten der letzten Jahre, die allgemeine Haushaltsentwicklung des Kantons St.Gallen in den Jahren 2000 bis 2023 und um die Frage, wie sich die relevanten Aufwand- und Ertragspositionen begrenzen bzw. steuern lassen, um eine nachhaltige Finanzpolitik sicherstellen zu können.
  • Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2021–2023 (33.20.04). Beratungsgrundlage ist die Fassung der Finanzkommission.
    • Der Kantonsrat stimmt einem Antrag zu, der die Regierung beauftragt, den Staatssteuerfuss ab dem Budget 2021 auf 110 festzusetzen und zudem weitere Steuererleichterungen im tarifarischen Bereich zu prüfen.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, aufgrund der anstehenden Teuerung die allgemeinen Lohnmassnahmen für die Jahre 2021–2023 von 0,0 auf 0,5 Prozent zu erhöhen.
    • Der Kantonsrat folgt einem Antrag der Finanzkommission, der die Erhöhung der Planwerte über die Erträge aus den Gewinnausschüttungen der Nationalbank für die Jahre 2021 bis 2023 vorsieht.


  • Der Kantonsrat wählt Dr. Benedikt van Spyk auf Antrag der Regierung zum Staatssekretär für die Amtsdauer 2020/2024.
  • Die zweite Lesung des IV. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE (34.19.03) verläuft diskussionslos. Es geht um den Beitritt zur teilrevidierten IVSE, die eine Anpassung an das revidierte Sorgerecht vorsieht.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) (24.19.04) verläuft diskussionslos. Es geht um die Gewährung des Durchführungsrechts von Geldspielen für Swisslos auf dem Gebiet der Deutschschweizer Kantone.
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) (24.19.03) verläuft diskussionslos. Es geht um den Beitritt zum GSK, das die Schaffung einer interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde vorsieht.
  • Die zweite Lesung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (22.19.08) verläuft diskussionslos. Es geht um die kantonale Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung im Bereich des Lotteriewesens.
  • Der Kantonsrat wählt folgende Mitglieder der Finanzkommission:
    • Kantonsrat Cornel Egger-Oberuzwil (CVP) als Ersatz für Kantonsrat Karl Brändle-Bütschwil-Ganterschwil;
    • Kantonsrat Raphael Frei-Rorschacherberg (FDP) als Ersatz für Kantonsrat Beat Tinner-Wartau.


  • Der Kantonsrat wählt folgende Mitglieder der Staatswirtschaftlichen Kommission:
    • Kantonsrat Christian Spoerlé-Ebnat-Kappel (SVP) als Ersatz für Kantonsrat Erwin Böhi-Wil;
    • Kantonsrat Andreas W. Widmer-Wil (FDP) als Ersatz für Kantonsrat Stefan Britschgi-Diepoldsau;
    • Kantonsrat Martin Stöckling-Rapperswil-Jona (FDP) als Ersatz für Kantonsrat Robert Raths-Thal.


  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    • Gesetzgebung im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik (22.19.12 / 22.19.13 / 22.19.14 / 22.19.15 / 22.19.16 / 22.19.17);
    • XX. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.20.01);
    • Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen (34.20.09);
    • Massnahmen zur Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (40.19.04).


  • Kantonsratspräsident Daniel Baumgartner-Flawil eröffnet die Februarsession.