Das Kulturförderungsgesetz aus dem Jahr 2018 hält fest, dass der Kanton St.Gallen neu alle acht Jahre eine Kulturförderstrategie vorlegen muss. Diese legt die kulturpolitischen Ziele sowie die künftigen Handlungsfelder der kulturellen Aktivitäten des Kantons dar. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Kulturförderstrategie zu genehmigen und Aufträge an die Regierung daran zu knüpfen.
Das neue Kulturförderungsgesetz des Kantons St.Gallen sieht vor, dass die Regierung neu regelmässig eine Kulturförderstrategie vorlegt, die der Kantonsrat genehmigen muss. Der Kanton setzt sich für die Jahre 2020 bis 2027 als strategische Ziele der Kulturförderung, die kulturelle Vielfalt zu fördern, das kulturelle Erbe von kantonaler Bedeutung zu bewahren und zu überliefern, die staatliche Überlieferung zu sichern und das Bibliothekswesen zu stärken. Unter anderem will die Kulturförderstrategie der Regierung kantonale Kulturstandorte etablieren, Fördersysteme weiterentwickeln und die digitale Kulturvermittlung stärken.
Unter dem Präsidium von Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann setzte sich die vorberatende Kommission mit der regionalwirtschaftlichen Bedeutung von Kulturinstitutionen auseinander und betonte, wie wichtig die Kulturförderung ist. Besonders zu reden gaben der Kulturlastenausgleich zwischen den Ostschweizer Kantonen rund um die Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen, verpflichtende Teuerungsanpassungen bei den Beiträgen an Kulturinstitutionen und Mindesthonoraransätze für Kulturschaffende in Institutionen mit Leistungsvereinbarungen sowie die Unterstützung von Schulen in der Kulturvermittlung.
Ein Antrag, der nach dem Vorbild des Kantons Aargau ein «Kulturprozent» vorschlug, fand in der Kommission keine Mehrheit. Das vorgeschlagene «Kulturprozent» sollte mindestens ein Prozent des ordentlichen Staatshaushalts der Kulturförderung zuweisen. Weiter lehnte die Kommission den Antrag ab, die Förderbeiträge für denkmalpflegerische Massnahmen aus dem Lotteriefonds in den ordentlichen Staatshaushalt zu überführen.
Die Kommission sieht Anträge vor, die sie an die Genehmigung der Kulturförderstrategie 2020 bis 2027 knüpft. Eine Mehrheit der Kommission sprach sich dafür aus, im Rahmen der nächsten Kulturförderstrategie für die Jahre 2028 bis 2035 das Klanghaus Toggenburg als kantonalen Kulturstandort zu bestimmen. Zudem beantragt sie, dass die Aufwände der Kantonsarchäologie ab dem Budget 2021 sowie dem Aufgaben- und Finanzplan 2022–2024 in den ordentlichen Staatshaushalt überführt und nicht mehr vom Lotteriefonds finanziert werden. Dabei soll jedoch der Personalaufwand der Kantonsarchäologie über die bestehenden Personalmittel der Regierung finanziert werden.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in einziger Lesung. Der Bericht und Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 23.19.03 zu finden.