Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt Werkbeiträge und Aufenthalte in Rom für Kulturschaffende aus. Die Bewerbungen sind erstmals online einzureichen. Für die Förderung in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz steht insgesamt ein Betrag von 260'000 Franken zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. Februar 2020.
Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge unterstützen budgetunabhängig Künstlerinnen und Künstler in ihren Vorhaben in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Die Unterstützung soll den Begünstigten die nötige Zeit geben, um ihre Ideen auszuarbeiten, zu recherchieren oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln.
Die Höhe eines Werkbeitrags ist flexibel und kann 10’000, 20’000 oder 30’000 Franken betragen. Die Kulturschaffenden legen mit der Eingabe die gewünschte Höhe fest und begründen diese. Zudem ist es möglich, eine individuell zugeschnittene Weiterbildungsidee einzureichen, die auch einen bestimmten Aufenthalt oder ein Stage umfassen kann. Die Werkbeiträge sollen die Umsetzung von Vorhaben ermöglichen, der Arbeit neue Impulse geben oder auch Gelegenheit bieten, spartenübergreifend Formen der Zusammenarbeit und der Begegnung auszuprobieren.
Dreimonatige Aufenthalte in Rom
Ein weiteres Förderinstrument sind Aufenthalte ausserhalb der gewohnten Umgebung, zum Beispiel in der Atelierwohnung des Kantons in Rom. Kulturschaffende können Vorhaben realisieren, deren Ausgangspunkt und Inspirationsquelle die «ewige Stadt» oder auch ganz allgemein der urbane Raum ist.
Bewerbungen für die Wohnung in Rom können für die Monate Dezember 2020 bis Februar 2021 und für März bis Mai 2021 eingereicht werden. Von Juni bis November 2021 wird die Wohnung durch den Kanton Graubünden genutzt. Die liechtensteinische Kulturwohnung in Berlin steht in diesem Jahr für St.Galler Bewerbende nicht zur Verfügung, aufgrund des zwischen den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein vereinbarten Turnus der Nutzungen.
Eingabe neu online
Das Auswahlverfahren für die Werkbeiträge wie für die Atelierwohnung wird in zwei Stufen durchgeführt. In jeder Sparte beurteilt eine dreiköpfige Fachjury die Eingaben und nominiert die Bewerberinnen und Bewerber für die zweite Stufe. In einem zweiten Schritt werden aus diesen nominierten jene Projekte ausgewählt, die mit einem Werkbeitrag oder einem Rom-Aufenthalt unterstützt werden.
Erstmal verläuft das Bewerbungsverfahren über eine seit Juli 2019 aufgeschaltete Online-Plattform. Bewerbungen können bis am 20. Februar 2020 online erfasst werden. Die definitiven Entscheide über die Vergabe der Werkbeiträge und Aufenthalte fallen bis Ende Mai 2020. Detaillierte Informationen und das Online-Anmeldeformular für die Werkbeiträge sind unter sg.ch/kultur/kulturförderung/Förderung beantragen zu finden. Alle Informationen zu der Atelierwohnung in Rom sind hier zu finden: sg.ch/kultur/kulturförderung/Förderung beantragen/Atelierwohnung