Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 17.09.2019 09:02 im Bereich Allgemein
Der Schädling Maiswurzelbohrer

Im Rahmen des Monitorings zur Überwachung von Schaderregern ist an drei Fallenstandorten im Rheintal dieses Jahr erstmals der Maiswurzelbohrer, ein aus Nordamerika stammender Schädling mit grossem Schadenpotential, aufgefunden worden. Nach Funden im Kanton Schwyz im August dieses Jahres ist nun auch der Kanton St.Gallen betroffen.

Der Maiswurzelbohrer ist ein aus Nordamerika stammender Schädling und verursacht dort bedeutende Schäden. Der Käfer legt im Herbst seine Eier in bestehende oder bereits abgeerntete Maisfelder ab. Die Larven schlüpfen im nächsten Frühjahr/Frühsommer und machen ihren Reifungsfrass, indem sie die Wurzeln der Maispflanze fressen. Dadurch, dass die Larve auf Mais angewiesen ist, lässt sich mit einer Fruchtfolge eine geeignete Bekämpfungsstrategie gegen den Käfer führen. 

Allgemeinverfügung erlassen 

Gemäss der Richtlinie des Bundes zur Verhinderung der Ausbreitung ist in einem Radius von 10 Kilometern um den Fallenstandort zwingend eine Fruchtfolge einzuhalten. Das Landwirtschaftsamt hat deshalb am 16. September 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen. 

Auf den ganzen Gemeindegebieten der Politischen Gemeinden Rapperswil-Jona, Schmerikon, Eschenbach, Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn, Benken, Schänis, Wartau, Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald, Lienz, Rüthi, Oberriet, Eichberg, Altstätten, Marbach, Rebstein, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Berneck, Au und St.Margrethen ist es auf Flächen, auf denen im Jahr 2019 Mais angebaut wurde, verboten, im Jahr 2020 erneut Mais anzupflanzen. 

Die Verfügung kann unter https://publikationen.sg.ch/ekab/00.006.441/publikation/ eingesehen werden.