Die Nachfrage nach Energiefördergeldern hat stark zugenommen. Die Beiträge für bereits zugesicherte und eingereichte Gesuche sind gesichert. Ohne zusätzliche Mittel reichen die Fördergelder aber nicht bis zum Ende des Programms im Dezember 2020. Damit weiter gezielte Anreize gesetzt werden können, will die Regierung den Kredit für das Förderprogramm Energie erhöhen und das Angebot der Fördermassnahmen anpassen.
Da sich das Förderungsprogramm sehr grosser Nachfrage erfreut, soll zum einen die finanzielle Basis des Programms für 2019 und 2020 gestärkt werden. Konkret beantragt die Regierung dem Kantonsrat einen Nachtragskredit zum Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020 von 9,4 Millionen Franken zum bestehenden Sonderkredit von 32,4 Millionen Franken. Die Botschaft zum Nachtragskredit soll im September im Kantonsrat beraten werden. Die Beiträge für bereits zugesicherte und eingereichte Gesuche sind gesichert. Die Aufstockung der Fördergelder soll sicherstellen, dass das Programm verlässlich und geordnet bis zum 31. Dezember 2020 angeboten werden kann.
Zum anderen soll das Förderungsprogramm gezielt angepasst werden. So werden für einige Massnahmen Obergrenzen für Beiträge festgelegt. Weiter fokussiert die Regierung Massnahmen des Förderungsprogramms, die Beiträge des Bundes auslösen. Ein «kantonaler Franken» generiert zwei zusätzliche Franken an Bundesgeldern. Die Änderungen am Förderprogramm gelten ab 1. Juli 2019.
Dem Kanton St.Gallen stehen jährlich 5,4 Millionen Franken für Fördermassnahmen im Energiebereich zur Verfügung. Für die Laufzeit des Förderungsprogramms Energie von 2015 bis 2020 ergibt dies einen Betrag von 32,4 Millionen Franken. Zusätzlich leistet der Bund Globalbeiträge an die Förderprogramme der Kantone. In den Jahren 2017 und 2018 entwickelte sich die Nachfrage so stark, dass die Jahrestranche 2020 praktisch ausgeschöpft wurde. Die Anzahl Gesuche in den ersten Monaten des Jahres 2019 überstieg die verfügbaren Mittel. Nachfrage und Angebot müssen also im Verlauf des Jahrs 2019 wieder in Übereinstimmung gebracht werden.
Ab 1. Juli 2019 umfasst das Förderungsprogramm Energie folgende Massnahmen:
- Thermische Solaranlagen (Verzicht auf Beiträge an den Ersatz von Kollektoren, die keine Bundesgelder auslösen)
- Wärmenetzprojekte (einschliesslich Anergienetze)
- Information und Beratung (nur noch Angebote, die Bundesbeiträge auslösen)
- Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen
- Gebäudemodernisierungen mit Konzept (Zusicherung des Umsetzungsanreizes erfolgt neu erst bei Einreichung des Gesuchs für eine konkrete Massnahme)
- Beiträge an den Ersatz fossiler Heizungen
- Gebäudesanierung in umfangreichen Etappen (Begrenzung des Beitrags auf 100'000 Franken)
- Gebäudedämmung mit Einzelmassnahme (Begrenzung Beitrag auf 100'000 Franken)
- Neubauten nach Minergie-P Standard (keine Beiträge mehr an Bauten im Minergie-A-Standard, Begrenzung Beitrag auf 100'000 Franken)
Am 13. Juni 2019 beriet der Kantonsrat in der Klimasession den Bericht 40.19.01 «Klima- und Energiepolitik des Kantons St.Gallen». Der Kantonsrat entschied, eine Kampagne zum beschleunigten Ersatz von fossilen Heizungen anzugehen. Im Rahmen des Budgets 2020 soll die Regierung dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 10 Millionen Franken für eine Periode von vier Jahren für die Kampagne vorlegen.