
Amt für Soziales
Newsletter «Revision BehG»

Grüezi
Wir freuen uns, Ihnen den ersten Newsletter zum Stand und zur Umsetzung der Revision des Behindertengesetzes des Kantons St.Gallen («Revision BehG») zukommen zu lassen. In diesem Newsletter finden Sie jeweils Informationen zum Stand der Gesetzesrevision und auch dazu, was bis zum Start des neuen Systems ab 2027 bereits jetzt vorbereitet wird.
Zwei Schritte zu einem ganz neuen Gesetz
Das BehG wird in zwei Schritten revidiert:
- Der erste Schritt umfasst drei Gesetzesnachträge zum BehG. Erstens wird die Finanzierung ambulanter Angebote im Bereich Wohnen neu geregelt. Zweitens soll die Umsetzung der UN-BRK verbessert werden. Drittens wird die Finanzierung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in einer Kita geregelt. Diese drei Nachträge sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten.
- Im zweiten Revisionsschritt wird das Finanzierungssystem im Bereich Wohnen in Einrichtungen neu geregelt. Ziel ist es, dass es möglichst nur ein Finanzierungssystem gibt, so dass es keinen Unterschied macht, ob jemand zu Hause wohnt oder in einer Einrichtung. Jede Person soll einfach das erhalten, was er oder sie braucht.
Aktueller Stand erster Revisionsschritt
Am 28. Februar 2025 endete die Vernehmlassungsfrist für die drei Nachträge zum BehG. Es gingen zahlreiche Stellungnahmen ein. Diese nimmt die Regierung jetzt zur Kenntnis und entscheidet dann, was aufgrund der Stellungnahmen an der Botschaft und am Entwurf noch geändert wird. Es ist nicht vorgesehen, dass die Stellungnahmen oder Fragen, die darin aufgeworfen werden, beantwortet werden. Wenn jemand auf eine konkrete Frage, die in der Vernehmlassung gestellt wurde, eine Antwort möchte, kann man sich gerne beim Amt für Soziales melden. Dieses beantwortet die Fragen, soweit dies möglich ist, soweit sie also nicht von den anstehenden politischen Entscheiden der Regierung und des Kantonsrates abhängen.
Die Regierung wird voraussichtlich im Juni 2025 die fertige Botschaft und den fertigen Entwurf an den Kantonsrat zur Verabschiedung vorlegen. Der Kantonsrat wird dann voraussichtlich im September 2025, während der Herbstsession, die vorberatende Kommission bestellen.
Verordnung zum I. Nachtrag zum BehG
Viele Vernehmlassungsteilnehmende hielten fest, dass sie auch zur Verordnung gerne mitdiskutieren möchten. Einige Eckpunkte zum neuen System werden nicht im Gesetz, sondern in der Verordnung geregelt. Das betrifft vor allem die konkrete Umsetzung des Systems. Das entspricht dem üblichen Vorgehen. Eine Verordnung hat den Vorteil, dass sie viel rascher geändert werden kann als ein Gesetz. Deshalb werden z.B. auch Kostenansätze für Leistungen immer auf Verordnungsebene geregelt. Die Systematik der Verordnung, also die einzelnen Artikel, werden – wie schon das Gesetz und die Botschaft – in den kommenden Wochen mit der Begleitgruppe zum BehG diskutiert. Die Begleitgruppe ist zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen, der ambulanten Leistungsanbietenden, der Behindertenkonferenz und aus Selbstvertretenden. Was schlussendlich in der Verordnung steht, auch welche Ansätze künftig für die Leistungen im ambulanten Bereich gelten werden, wird die Regierung festlegen. Das macht sie aber erst, nachdem der Kantonsrat das Gesetz fertig beraten und verabschiedet hat.
Stand zweiter Revisionsschritt
Für den zweiten Revisionsschritt, mit dem das Finanzierungssystem im Bereich Wohnen in Einrichtungen überprüft und angepasst werden soll, sind die Arbeiten in vollem Gang. Ziel ist ein Finanzierungssystem für den Gesamtbereich Wohnen. Es soll möglichst viel Wahlfreiheit für die Leistungsnutzenden schaffen. Dazu sollen die nötigen Angebote bereitgestellt werden können und die Einrichtungen müssen eine sichere Planungsgrundlage für die Zukunft haben. Als Basis für diesen Revisionsschritt wurde eine externe Analyse durch socialdesign in Auftrag gegeben. Diese untersucht das bestehende System, identifiziert Fehlanreize und macht aufgrund eines interkantonalen Vergleichs Vorschläge zur Ausgestaltung der künftigen Finanzierungsstruktur. Auch diese Gesetzesvorlage wird, wie schon der erste Revisionsschritt, mit der Begleitgruppe laufend diskutiert. Auch eine Fachgruppe aus Finanzspezialistinnen und -spezialisten aus den Einrichtungen wurde ins Leben gerufen, um die finanzspezifischen Details vertieft zu diskutieren. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage startet voraussichtlich in etwa einem Jahr, im Frühling 2026.
Pilotprojekt WUP und weiterer Verlagerungsprozess
Trotzdem soll der angestossene Prozess zur Stärkung der Durchlässigkeit in ambulante Angebote nicht gebremst werden. Der Verlagerungsprozess aus den Einrichtungen ist eine mit dem ersten Nachtrag beabsichtigte und gewünschte Bewegung. Daher sollen die Einrichtungen und die betreuten Personen, die künftig mit den neuen gesetzlichen Grundlagen in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Unterstützung leben möchten, weiter unterstützt werden. Das Amt für Soziales hat das Konzept «Übergangswohnplätze» erarbeitet. Es wird ab sofort angewandt, weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite «Angebote Wohnen». Die Einrichtungen wurden darüber bereits informiert. Interessierte Einrichtungen und Personen, die aktuell in einer Einrichtung leben und künftig selbstständig wohnen möchten, können sich beim Amt für Soziales melden.
Neuer Newsletter
Mit dem vorliegenden Newsletter werden alle interessierten Kreise regelmässig zum Projektfortschritt und zur Umsetzungsvorbereitung informiert. Dieser wird mindestens halbjährlich verschickt und auf der Webseite des Amtes für Soziales veröffentlicht.
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