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Zum Schutz der Gewässer führte der Kanton St.Gallen am 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz «SMRP») ein. Er schloss sich dabei den Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Bern an, welche die SMRP im Sommer 2024 eingeführt haben. Schiffsführende müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen.

Vorsicht blinde Passagiere

Einführung der Schiffsmelde‑ und ‑reinigungspflicht (SMRP)

Die Gesundheit der St.Galler Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Diese «invasiven, aquatischen Neobiota» werden oft unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Schiffen, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer ins nächste verschleppt.

Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier- und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen.

Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Tauchen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten!

Für Schiffe mit Kennzeichen gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und ‑reinigungspflicht!

Für immatrikulierte Schiffe auf St.Galler Gewässern gilt seit dem April 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz «SMRP»). In den Zentralschweizer Kantonen Nid- und Obwalden, Luzern, Schwyz, Uri und Zug, sowie im Kanton Bern gilt bereits seit 2024 die SMRP. Die Kantone Graubünden und Zürich führten die SMRP ebenfalls am 01. April 2025 ein, in Glarus ab dem 01. Mai 2025. 

Bei jedem Gewässerwechsel sind folgende Schritte durchzuführen:

  1.  Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird. Die elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. 
  2.  Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen inklusive Equipment bei einer zugelassenen Reinigungsstelle (Ausnahme: für den Bodensee entfällt die Reinigungspflicht.)
  3.  Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsbewilligung für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Bewilligung digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Bewilligungsprozess ist kostenfrei.

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle stark empfohlen:

  1. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
  2. Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die St.Galler Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

 Hier geht es zum Video Information Wassersport.

Schiffe mit Kennzeichen müssen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht durch eine zugelassene Reinigungsstelle gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung). Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche zugelassenen Reinigungsstellen autorisiert (auch ausserkantonale Betriebe). Karte mit den zugelassenen Reinigungsstellen.

Mit der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht werden Schiffsreinigungen ausschliesslich durch zugelassene Betriebe durchgeführt, welche anschliessend einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.

Zugelassene Reinigungsstellen müssen bestimmten Mindestanforderungen an die Infrastruktur bzgl. Abwasser und Reinigung erfüllen und an einer Schulung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Schulung autorisiert der Kanton die Reinigungsstelle und führt ein entsprechendes Verzeichnis. Damit wird die Reinigungsstelle ermächtigt für ihre fachgerechten Schiffsreinigungen entsprechende Reinigungsnachweise auszustellen.

Zugelassene Reinigungsstellen müssen bestimmten Mindestanforderungen an die Infrastruktur bezüglich Abwasser und Reinigung erfüllen. Siehe unten Merkblatt und Checkliste für interessierte Reinigungsstellen zum herunterladen.

Checkliste Schiffsreinigung autorisierte Reinigungsstellen

Checkliste Infrastruktur Abwasser und Reinigung (SMRP)

Merkblatt Anforderungen zur Zulassung von Schiffsreinigungsstellen Kanton St. Gallen

Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Anlässen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Sie erhalten vor den Veranstaltungen Informationen vom jeweiligen Veranstalter. Weitere Informationen dazu siehe unten.

Merkblatt Veranstalter Umsetzung nautischer Anlass

Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Teilnehmende

Selbstdeklaration und Kontrolle (inkl. Checkliste)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Meldung Gewässerwechsel und Selbstdeklaration Standortgewässer

Reinigung des Schiffs

Kontrolle und Sanktionen

Grundlegende Fragen zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Noch offene Fragen?

Adrian Weidmann

Mitarbeiter Neobiota

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St. Gallen