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Die Regierung hat ein Projekt zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gestartet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden können.

Sammelvorlage BehG Revision in der Vernehmlassung

Am 30. Oktober 2024 eröffnete die Regierung die Vernehmlassung zur BehG Revision. Die Revision ist eine Sammelvorlage aus drei Nachträgen zum BehG. Sie schafft eine neue Finanzierung von ambulanten Angeboten im Bereich Wohnen, stärkt die Behindertengleichstellung und schafft Grundlagen, damit Kanton und Gemeinden künftig die behinderungsbedingten Mehrkosten bezahlen, wenn ein Kind mit einer Behinderung eine Kita besucht.

Die offiziellen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf: www.sg.ch/vernehmlassungen.

Zusätzlich zu Bericht und Entwürfen stehen für die Vernehmlassung folgende Dokumente zur Verfügung:

Zusätzliche Unterlagen


Einreichen von Stellungnahmen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2025. Stellungnahmen können in elektronischer Form an info.diafso@sg.ch geschickt werden. Falls Ihnen das Verfassen einer schriftlichen Rückmeldung oder der elektronische Versand dieser nicht möglich ist, stehen Ihnen zusätzlich folgende Kanäle zur Verfügung:

  • Postalischer Versand an Amt für Soziales, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen
  • Videobotschaft oder Sprachnachricht an die WhatsApp-Nummer 079 105 56 84

Begleitete Bearbeitung mit der Behindertenkonferenz

Möchten Sie Unterstützung mit dem Text? Möchten Sie den Text in einer Gruppe bearbeiten?
Melden Sie sich bei der Behindertenkonferenz SG AR AI. In Arbeitsgruppen wird der Text diskutiert, Fragen werden besprochen und gemeinsam Antworten geschrieben.

Sie können sich bis Montag, 18. November 2024 für die Arbeitsgruppe anmelden.
Sie erreichen die Behindertenkonferenz per Telefon auf 071 898 03 30 oder E-Mail unter info@bksga.ch.

Was ist eine Vernehmlassung?

Sie möchten wissen, was genau eine Vernehmlassung überhaupt ist, welchen Weg ein Gesetz im Kanton nimmt und was Ihre Mitwirkungsmöglichkeit sind? Dann schauen Sie sich unser Erklärvideo «Was ist eine Vernehmlassung» an.

Ziele der Revision des BehG

Das Projekt sieht drei zentrale Handlungsfelder vor:

  • Es soll ein Schritt in Richtung einer verstärkten Subjektfinanzierung gemacht werden. Die Finanzierung soll sich stärker an den betroffenen Menschen mit Behinderung orientieren.
  • Es soll geprüft werden, wie die Verankerung der Behindertengleichstellungsrechte im Kanton St.Gallen verbessert werden kann.
  • Es soll geprüft werden, ob das Angebot der familienergänzenden Betreuung für kleine Kinder mit Behinderung dem Bedarf entspricht und ob das Finanzierungssystem zweckmässig ist.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie in der Medienmitteilung zur Verabschiedung des Projektauftrags durch die Regierung.

Zeitplan

  • Bis Mitte 2024: Erarbeitung der Vorlage durch die Projektorganisation
  • Zweite Jahreshälfte 2024: Vernehmlassungsverfahren
  • Juni 2025: Verabschiedung der Vorlage zu Handen des Kantonsrates
  • Mitte 2025 bis Ende 2026: Parlamentarischer Prozess und Referendum
  • Ab 2027: Vollzug

Stand des Projekts

Der Kick-off für das Projekt fand im Sommer 2022 statt. Damit wurde auch eine Begleitgruppe installiert. Die Begleitgruppe besteht aus Vertretenden der Anbieterorganisationen und aus Selbstbetroffenen bzw. Selbstbetroffenen-Organisationen. Die Begleitgruppe spiegelt die Projektinhalte mit der Projektleitung. Weitere Informationen dazu finden sich im Partizipationskonzept. Seit Sommer 2022 arbeitet das Projektteam in regelmässigem Austausch mit der Begleitgruppe an Bericht und Entwurf des Gesetzesnachtrags. Der Zeitplan konnte bisher eingehalten werden, das Projekt ist wie geplant auf Kurs.

Hier finden Sie das Partizipationskonzept:

Noch offene Fragen?

Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen