Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung können Sie elektronisch verlängern.
Fristverlängerungsgesuche für die Grundstückgewinnsteuer sind telefonisch oder schriftlich an das
Kantonale Steueramt
Grundstückgewinnsteuer
Davidstrasse 41
Postfach 1245
9001 St. Gallen
zu richten.
Fristverlängerungsgesuche für die Erbschafts- und Schenkungssteuer können schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Kontaktperson beantragt werden. Die Kontaktdaten sind auf Ihren Unterlagen ersichtlich.
Noch offene Fragen?
Telefonauskunft Mo - Fr von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr